Clubordnung
Gemeinschaft erfordert insbesondere gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt vor der Persönlichkeit des Einzelnen. Wir bitten unsere Mitglieder und unsere Gäste, stets die Etikette und die Spiel- und Platzordnung zu beachten. In diesem Sinne bitten wir, die nachfolgenden Grundsätze und Regeln zu beachten:
1. Gäste sind auf der öffentlichen 9-Loch Anlage spielberechtigt, sofern sie eine Kurzplatzerlaubnis nachweisen können.
2. Das Greenfee ist vor Antritt des Spiels zu entrichten.
3. Auf angemessene, sportliche Kleidung ist zu achten. Nicht erlaubt sind: Trägershirts, zu kurze Shorts, Jogginganzüge u.ä..
4. Clubmitglieder haben ihre GC-Plakette, Gastspieler die Greenfee-Karte gut sichtbar am Bag anzubringen und sich ggf. während des Spiels auszuweisen.
5. Eine Spielergruppe besteht aus max. vier Spielern, von denen jeder eine eigene Golftasche bzw. eigene Ausrüstung mitzuführen hat.
6. Das Spiel wird grundsätzlich am 1. Abschlag begonnen. Abkürzungen sind nur bei Nichtgefährdung gegenüber anderen Spielergruppen erlaubt und wenn dadurch keine Spielverzögerungen verursacht werden.
7. Das Abschlagen ist erst erlaubt, wenn der erforderliche Sicherheitsabstand zum vorausspielenden Flight gewährleistet ist, bzw. keine andere Person in Gefahr ist (Spaziergänger, Greenkeeper, Mitspieler…).
8. Achten Sie auf ein zügiges Spiel.
9. Bei Gefahr (z.B. Gewitter) unterbrechen Sie Ihr Spiel und suchen unverzüglich Schutz.
10. Die Drivingrangebälle sind Eigentum des Betreibers. Das Mitnehmen von Drivingrangebällen oder das Spielen mit diesen ist auf der 9-Loch Anlage verboten.
11. Der Club übernimmt keine durch Spieler und Gäste verursachten Schäden. Der Club setzt deshalb voraus, dass diese über einen persönlichen Haftpflichtversicherungs-schutz gedeckt sind.
12. Das Mitführen von Hunden auf dem Golfplatz ist nur mit vorheriger Anmeldung im Sekretariat erlaubt. Hunde müssen auf dem Golfplatzgelände immer und überall an der Leine geführt werden. Hundebesitzer sind verpflichtet etwaige Hinterlassenschaften sofort und vollständig zu beseitigen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auf dem Golfplatz von Zeit zu Zeit Düngemittel und andere Chemikalien (im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften) eingesetzt werden, die ein gesundheitliches Risiko für Tiere sein können.
13. Im allgemeinen Interesse ist auf Sauberkeit im Sanitärbereich und auf der Golfanlage zu achten.
Die Clubleitung ist berechtigt, auf Einhaltung der Club- und Hausordnung zu bestehen. Daher ist den diesbezüglichen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten. Verstöße gegen die Club- und Haus-ordnung werden gemeldet und bei wiederholter Missachtung durch geeignete Maßnahmen abgestellt. Diese Bestimmungen gelten bis auf Widerruf. Die Geschäftsleitung kann die Bestimmungen jederzeit aufheben, ändern und oder ergänzen.
Wir wünschen Ihnen viele angenehme Runden auf unserer Golfanlage Schloss Kressbach.
Ihr
Golfclub Schloss Kressbach GmbH
-Geschäftsführung-
Stand: April 2009


